Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des RID nicht unterliegen, mit entzndbaren flssigen Stoffen drfen unter dieser Eintragung befrdert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 4.1 angewendet werden, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verladens des Stoffes oder des Verschlieens der Verpackung oder der Gterbefrderungseinheit ist keine freie Flssigkeit sichtbar.

Dicht verschlossene Pckchen und Gegenstnde, die weniger als 10 ml eines in einem festen Stoff absorbierten entzndbaren flssigen Stoffes der Verpackungsgruppe II oder III enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des RID, vorausgesetzt, das Pckchen oder der Gegenstand enthlt keine freie Flssigkeit.